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Corona-News

Informationsbrief der Schulleitung vom 04.07.2022

 

Sehr geehrte Eltern,

mit dem Schreiben vom 21.06.2022 liegen uns verbindliche Informationen vor, die ab Montag, den 22.August 2022 gelten. Ziel für das neue Schuljahr ist der Regelbetrieb. Das heißt, dass wir in voller Klassenstärke Unterricht nach Stundenplan, unter Einhaltung der geltenden Hygienevorschriften, erteilen und Ganztagsangebote unterbreiten können.

 

Testkonzept

Alle Schülerlinnen, die keinen Impf- oder Genesenennachweis führen können, müssen sich am Montag, Mittwoch und Freitag und damit dreimal in der ersten Schulwoche testen (§ 24 Abs. 2 der 3. SARS-CoV-2-Find V). Eine aktualisierte Fassung des Testkonzepts Schule befindet sich im Anhang und auch auf unsere Homepage zum Download. Bitte füllen sie Anlage 7 für Ihr Kind aus und geben Sie diese am Montag, den 22.08.2022 mit. Für die Testung nutzen Sie bitte die bereits ausgeteilten Tests, die Sie auf Grund der Aussetzung des Testkonzepts noch haben. Die Schülerinnen der künftigen ersten Klassen erhalten die Tests zur Einschulung.

 

Präsenzpflicht

Es gilt die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht (§ 41 BbgSchuIG). Lernstanderhebungen Zu Beginn des Schuljahres werden in den Kernfächern Lernstandserhebungen in allen Jahrgangsstufen durchgeführt.

 

Leistungsbewertung

Die für das Schuljahr 2021/2022 geänderten Verwaltungsvorschriften (VV) zur Leistungsbewertung vom 24.07.2021 werden nicht für das Schuljahr 2022/2023 verlängert. Damit können die reduzierte Anzahl und der Umfang der Klassenarbeiten und Klausuren nicht mehr angewendet werden. Im Schuljahr 2022/2023 gilt wieder die Fassung der W-Leistungsbewertung vom 11.03.2021.

 

Abstandsregeln, Maskenpflicht

Alle Regelungen zum Abstand sind außer Kraft getreten. Ob bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bzw. des Schülerverkehrs zum Beginn des Schuljahres 2022/2023 eine medizinische Maske getragen werden muss, wird zu gegebener Zeit von der Landesregierung durch Rechtsverordnung festgelegt. Für den Innen- und Außenbereich der Schule wird es unter ansonsten gleichen Bedingungen keine Maskenpflicht geben. Schülerlinnen und alle in der Schule Tätigen dürfen im Innen- und Außenbereich freiwillig eine Maske tragen.

 

Anlage 7 - Testkonzept Schule Schutzwoche (1)

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Claudia Hach

Schulleiterin